Mietverwaltung

A) Mietverwaltung im kaufmännischen Bereich:

  •  Wahrnehmung der Rechte des Auftraggebers gegenüber allen Behörden einschließlich Grundbuchämtern, Hypotheken- und Darlehensgläubigern, Lieferanten, Handwerkern sowie Mietern und Pächtern
  •  Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
  • Vereinnahmung des gesamten Mietinkassos einschließlich aller Umlagen
  • Vereinnahmung und Führung der Mietkautionen nach den gesetzlichen Bestimmungen
  •  Überprüfung und Geltendmachung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
  •  Ermittlung und Durchführung aller Betriebs-, Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen nach den vertraglichen Bestimmungen
  • Durchführung aller zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung erforderlichen Maßnahmen
  • Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen, soweit sie sich auf das Vertragsobjekt beziehen, sowie die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten aus diesen Verträgen für den
  • Auftraggeber Abwicklung des Schriftverkehrs mit den Mietern
  • Einstellung oder Entlassung von Hilfskräften
  • Erteilung von Prozessvollmachten für Zahlungsklagen jeder Art, die sich aus dem Miet-, Pacht- und Nutzungsverhältnis ergeben, sowie für Räumungsklagen und schließlich für die Durchsetzung der Rechte des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Verwaltung und Bewirtschaftung des Vertragsobjektes
  • Bestellung von Gebrauchsgegenständen und Geräten, die für die ordnungsmäßige Bewirtschaftung und die Ausstattung des Hausmeisters erforderlich sind.

B) Mietverwaltung im technischen Bereich:

  • Kompentente Überwachung des baulichen Zustands und Vergabe notwendiger Reparaturmaßnahmen
  • Abschluss von Wartungsverträgen

Wir bieten Ihnen die Mietverwaltung aus kompetenter Hand an.